Ratgeber

Tagesgeld in der Steuererklärung 2026: Anlage KAP richtig ausfüllen

Zuletzt aktualisiert: 06.04.2026 · 3 Min. Lesezeit

Tagesgeld-Zinsen sind steuerpflichtig – das ist bekannt. Aber wann müssen Sie diese tatsächlich in der Steuererklärung angeben, und wann übernimmt die Bank alles automatisch? Die gute Nachricht: Für die meisten Sparer ist die Anlage KAP freiwillig und lohnt sich nur in bestimmten Fällen.

Wann die Bank die Steuer automatisch abführt

Deutsche Banken führen die Abgeltungssteuer von 26,375 % (25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) automatisch ans Finanzamt ab. Das gilt für alle Zinsen, die Ihren Freistellungsauftrag übersteigen. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026:

Haben Sie einen Freistellungsauftrag gestellt und bleiben Ihre Zinsen unterhalb dieser Grenze, müssen Sie gar nichts in der Steuererklärung angeben.

Wann Sie die Anlage KAP abgeben sollten

Die freiwillige Abgabe der Anlage KAP lohnt sich in folgenden Fällen:

  1. Günstigerprüfung: Ihr persönlicher Grenzsteuersatz liegt unter 25 % (z. B. bei Rentnern, Studenten oder Teilzeitkräften). Das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer.
  2. Vergessener oder zu kleiner Freistellungsauftrag: Wenn die Bank zu viel Steuer einbehalten hat, weil der Freistellungsauftrag fehlte oder falsch verteilt war.
  3. Nicht angerechnete Verluste: Verluste aus Wertpapieren, die mit Zinserträgen verrechnet werden sollen.
  4. Ausländische Kapitalerträge: Zinsen von ausländischen Banken, bei denen keine deutsche Steuer einbehalten wurde.

Anlage KAP: Die wichtigsten Felder

Zeile Inhalt
7 Inländische Kapitalerträge (Zinsen aus deutschen Tagesgeldkonten)
14 Einbehaltene Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer)
15 Einbehaltener Solidaritätszuschlag
4 Günstigerprüfung beantragen (Kreuz setzen)
6 Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank enthält alle notwendigen Angaben. Sie können Sie im Online-Banking herunterladen.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf Kapitalerträge (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % in anderen Bundesländern). Banken fragen einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Wer das vermeiden möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk setzen – muss dann aber die Kirchensteuer selbst in der Steuererklärung angeben.

Tipp zur Günstigerprüfung: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter ca. 18.000 € (ledig) liegt, ist Ihr Grenzsteuersatz unter 25 %. In diesem Fall können Sie durch die Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) die gesamte einbehaltene Abgeltungssteuer zurückbekommen.

Zinsen von ausländischen Banken

Bei EU-Banken mit Sitz im EU-Ausland (z. B. ING, Renault Bank) führen diese die Abgeltungssteuer direkt ans deutsche Finanzamt ab, sofern sie an der deutschen Abgeltungssteuer-Abführung teilnehmen. Bei Banken außerhalb der EU (z. B. manche Anbieter über Zinspilot) müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP angeben.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nur Tagesgeld-Zinsen habe?

Nein, wenn die Bank die Abgeltungssteuer korrekt einbehalten und abgeführt hat, besteht keine Pflicht zur Steuererklärung. Die Abgabe kann aber freiwillig sinnvoll sein (Günstigerprüfung).
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?

Die Bank behält 26,375 % auf alle Zinserträge ein. Sie können das in der Steuererklärung korrigieren und den Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend machen – das Finanzamt erstattet die zu viel gezahlte Steuer.
Kann ich Tagesgeld-Zinsen mit Aktienverlusten verrechnen?

Zinserträge können mit Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden – aber nicht mit Verlusten aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf der Bank für Aktien. Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

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Redaktion Tageszinsen.org
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