Selbstständige müssen ihre Steuern selbst zurücklegen und brauchen oft eine größere Reserve als Angestellte. Auf dem Girokonto bringt dieses Geld nichts. Ein Tagesgeldkonto hält es verfügbar und verzinst es – wichtig ist aber, ob es privat oder betrieblich geführt wird.
Wofür Selbstständige Rücklagen brauchen
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
- Umsatzsteuer bei monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldung
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für Gewerbetreibende zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
- Nachzahlungen nach dem Steuerbescheid, die oft höher ausfallen als erwartet
- Kranken- und Pflegeversicherung sowie die eigene Altersvorsorge
Wie viel zurückgelegt werden sollte, hängt vom Gewinn und vom persönlichen Steuersatz ab. Als grobe Orientierung wird häufig ein Viertel bis ein Drittel des Gewinns genannt; die Umsatzsteuer kommt gegebenenfalls hinzu. Eine verlässliche Zahl liefert Ihre Steuerberatung.
Privat oder betrieblich – der steuerliche Unterschied
| Privates Tagesgeld | Betriebliches Tagesgeld | |
|---|---|---|
| Zuordnung | Privatvermögen | Betriebsvermögen |
| Besteuerung der Zinsen | Abgeltungssteuer (25 % plus Soli) | Teil des betrieblichen Gewinns, persönlicher Steuersatz |
| Sparer-Pauschbetrag | ja, 1.000 € | nein |
| Gewerbesteuer | nein | bei Gewerbetreibenden ja |
| Kontomodell | normales Tagesgeld | bei Kapitalgesellschaften Firmenkunden-Tagesgeld |
Einzelunternehmer und Freiberufler können Rücklagen auf ein privates Tagesgeldkonto überweisen. Das Geld wird damit entnommen und gehört zum Privatvermögen. Wird ein Konto dagegen dem Betrieb zugeordnet, sind die Zinsen Betriebseinnahmen. Eine von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann in der Steuererklärung angerechnet.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH brauchen ein Tagesgeldkonto auf den Namen der Gesellschaft. Viele Banken bieten dafür eigene Firmenkunden-Konten an; im Vergleich sind ausschließlich Konten für Privatkunden aufgeführt.
Alles zur Abgeltungssteuer, zum Freibetrag und zur Anlage KAP erklärt der Ratgeber Tagesgeld und Steuern.
Tagesgeld oder Festgeld für Steuerrücklagen?
Für Rücklagen, deren Zahlungstermin noch offen ist, eignet sich Tagesgeld, weil Sie jederzeit auf das Geld zugreifen können. Steht ein Termin fest – etwa eine bekannte Nachzahlung in sechs Monaten –, kann Festgeld mit passender Laufzeit einen festen Zins sichern. Dann ist das Geld aber bis zum Ende der Laufzeit gebunden. Mehr dazu im Ratgeber Tagesgeld oder Festgeld.
Wie viel Ihre Rücklage an Zinsen bringt, rechnen Sie mit dem Zinsrechner aus.
FAQ
Häufige Fragen
Darf ich als Freiberufler ein privates Tagesgeldkonto für Steuerrücklagen nutzen?
Ja. Viele Selbstständige überweisen Rücklagen vom Geschäftskonto auf ein privates Tagesgeldkonto. Das Guthaben gehört dann zum Privatvermögen, die Zinsen fallen unter die Abgeltungssteuer. Klären Sie die Zuordnung im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Sind Zinsen auf betrieblichem Tagesgeld gewerbesteuerpflichtig?
Bei Gewerbetreibenden gehören Zinsen aus Betriebsvermögen zum Gewinn und damit grundsätzlich auch zum Gewerbeertrag. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Können GmbHs Tagesgeld nutzen?
Ja, allerdings über Tagesgeldangebote für Firmenkunden. Die Zinsen unterliegen bei der GmbH der Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer.
Aktuell höchster Neukundenzins im Vergleich
4,10 % bei Renault Bank direkt4 Monate, danach 2,00 % – geprüft am 16.09.2026
Zum VergleichWeiterlesen
Passend dazu
Dieser Ratgeber wurde KI-gestützt erstellt, mit Quellen belegt und zuletzt am 15.09.2026 aktualisiert. Wie wir arbeiten, beschreibt die Methodik.