Zinsen vom Tagesgeldkonto sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit steuerpflichtig. Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben sie für viele Sparer trotzdem ganz oder teilweise steuerfrei. Dieser Ratgeber erklärt, wie viel Steuer anfällt, wann die Bank sich um alles kümmert und wann Sie selbst tätig werden sollten.
Abgeltungssteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag
Auf Zinsen fällt die Abgeltungssteuer von 25 % an (§ 32d EStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer. Zusammen ergibt das 26,375 % der Zinsen, die über dem Freibetrag liegen.
Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer hinzu. Weil die Kirchensteuer die Abgeltungssteuer gleichzeitig leicht mindert, liegt die Gesamtbelastung dann bei rund 27,8 % beziehungsweise 28,0 %.
Banken mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland behalten die Steuer automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab.
Sparer-Pauschbetrag: bis 1.000 € steuerfrei
Jedem Steuerpflichtigen stehen 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei zu, zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank die Zinsen gar nicht erst besteuert, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Haben Sie Konten bei mehreren Banken, teilen Sie den Betrag auf.
Rechenbeispiele
Beispielzins 3,25 % für ein ganzes Jahr, Alleinstehende mit Freistellungsauftrag über 1.000 €, ohne Kirchensteuer:
| Anlagebetrag | Zinsen im Jahr | Steuerpflichtig | Steuer (26,375 %) | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 325 € | 0 € | 0 € | 325 € |
| 30.000 € | 975 € | 0 € | 0 € | 975 € |
| 50.000 € | 1.625 € | 625 € | 164,84 € | 1.460,16 € |
| 100.000 € | 3.250 € | 2.250 € | 593,44 € | 2.656,56 € |
Mit Ihren eigenen Werten rechnet der Zinsrechner – mit aktuellem Zins, Freibetrag und für Deutschland oder Österreich.
Wann Zinsen in die Steuererklärung gehören
Nicht nötig ist die Angabe, wenn eine Bank in Deutschland die Abgeltungssteuer einbehalten hat und Ihr Freibetrag passend verteilt war. Die Steuer ist damit abgegolten.
Freiwillig sinnvoll ist die Anlage KAP in diesen Fällen:
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, besteuert das Finanzamt die Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz.
- Freibetrag nicht genutzt: Fehlte der Freistellungsauftrag oder war er ungünstig verteilt, holen Sie den ungenutzten Pauschbetrag nach.
- Verluste: Verluste aus Kapitalvermögen bei einer anderen Bank lassen sich so mit Ihren Zinsen verrechnen.
Pflicht ist die Angabe, wenn auf Zinsen keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten wurde – typischerweise bei Banken ohne Niederlassung in Deutschland – oder wenn Sie Kirchensteuer schulden, die die Bank wegen eines Sperrvermerks nicht einbehalten durfte.
Anlage KAP: Was Sie brauchen
Grundlage ist die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank, die Sie meist im Online-Banking abrufen. Sie enthält Kapitalerträge, einbehaltene Steuern und den genutzten Freibetrag. Die Zeilennummern der Anlage KAP ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich ist die Ausfüllanleitung zur jeweiligen Steuererklärung.
Kirchensteuer und Sperrvermerk
Banken fragen einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, und behalten die Kirchensteuer dann automatisch ein. Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk einlegen (§ 51a EStG). Dann müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Österreich: 25 % KESt ohne Freibetrag
In Österreich unterliegen Zinsen aus Bankeinlagen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 %. Die Bank behält sie automatisch ein. Einen Sparer-Pauschbetrag wie in Deutschland gibt es nicht. Der höhere Satz von 27,5 % gilt für andere Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne, nicht für Tagesgeldzinsen.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich Tagesgeldzinsen in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn eine Bank mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland die Abgeltungssteuer einbehalten hat und Ihr Sparer-Pauschbetrag passend verteilt ist. Freiwillig lohnt sich die Anlage KAP zum Beispiel für die Günstigerprüfung oder um einen ungenutzten Freibetrag nachträglich geltend zu machen.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?
Die Bank behält auf alle Zinsen 26,375 % ein, bei Kirchensteuerpflicht etwas mehr. Den ungenutzten Sparer-Pauschbetrag können Sie über die Anlage KAP in der Steuererklärung nachholen; das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Steuer.
Kann ich Tagesgeldzinsen mit Verlusten verrechnen?
Ja, mit Verlusten aus Kapitalvermögen, etwa aus Anleihen oder Fonds. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen dagegen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
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Dieser Ratgeber wurde KI-gestützt erstellt, mit Quellen belegt und zuletzt am 15.09.2026 aktualisiert. Wie wir arbeiten, beschreibt die Methodik.