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Freistellungsauftrag für Tagesgeld: So richten Sie ihn ein

Zuletzt aktualisiert: 06.04.2026 · 2 Min. Lesezeit

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Zinserträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr komplett steuerfrei kassieren. Trotzdem vergessen viele Sparer diesen einfachen Schritt und zahlen jährlich bis zu 263 Euro unnötige Steuern.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist eine Weisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht zu besteuern. Ohne diesen Auftrag behält die Bank automatisch 26,375 % Abgeltungssteuer ein – selbst wenn Ihre Zinserträge weit unter dem Freibetrag liegen.

Personengruppe Sparer-Pauschbetrag Max. Steuerersparnis p.a.
Alleinstehende 1.000 € bis zu 263,75 €
Verheiratete (gemeinsam) 2.000 € bis zu 527,50 €
Kinder (eigenes Konto) 1.000 € bis zu 263,75 €

Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag einrichten

  1. Online-Banking öffnen – suchen Sie unter Service, Aufträge oder Steuern
  2. Betrag eingeben – maximal 1.000 Euro (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (Verheiratete)
  3. Steuer-ID angeben – die 11-stellige Steueridentifikationsnummer ist Pflicht
  4. Gültigkeitsdauer wählen – bis auf Widerruf ist empfehlenswert
  5. Bestätigen – die Bank zahlt Zinsen bis zum Limit ab sofort steuerfrei aus
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt nur für die Bank, bei der Sie ihn stellen. Bei mehreren Banken müssen Sie ihn aufteilen – der Gesamtbetrag aller Aufträge darf 1.000 Euro nicht überschreiten.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Bank Anlagesumme Erwartete Zinsen p.a. Freistellungsauftrag
Tagesgeldkonto 20.000 € 650 € 650 €
Festgeldkonto 10.000 € 320 € 320 €
Wertpapierdepot ca. 30 € 30 €
Gesamt 1.000 € 1.000 €

Was passiert wenn ich den Freibetrag überschreite?

Übersteigen Ihre Zinserträge den Freistellungsauftrag, behält die Bank auf den übersteigenden Betrag automatisch 26,375 % ein. Haben Sie insgesamt zu wenig freigestellt, können Sie zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückfordern.

Häufige Fragen

Gilt der Freistellungsauftrag automatisch fürs nächste Jahr?

Ja – wenn Sie bis auf Widerruf gewählt haben, gilt er unbefristet. Sie müssen ihn nicht jedes Jahr neu beantragen, sollten ihn aber bei Änderungen der Anlagesumme anpassen.
Was tue ich, wenn ich die Steuer-ID nicht kenne?

Ihre Steueridentifikationsnummer steht auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid. Sie können sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen.
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend stellen?

Nein, rückwirkend ist nicht möglich. Zu viel gezahlte Steuern können Sie jedoch über die Steuererklärung (Anlage KAP) für das abgelaufene Kalenderjahr zurückfordern.

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Redaktion Tageszinsen.org
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