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Steuern

Freistellungsauftrag für Tagesgeld einrichten

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026 · 2 Min. Lesezeit

Ohne Freistellungsauftrag behält Ihre Bank auf jeden Euro Zinsen Steuern ein – auch wenn Ihre Kapitalerträge insgesamt unter dem Freibetrag liegen. Mit dem Auftrag bleiben die Zinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag direkt steuerfrei.

Was ein Freistellungsauftrag bewirkt

Der Freistellungsauftrag weist Ihre Bank an, Kapitalerträge bis zu einem von Ihnen genannten Betrag nicht zu besteuern. Insgesamt dürfen Sie so viel freistellen, wie Ihnen als Sparer-Pauschbetrag zusteht (§ 20 Abs. 9 EStG); die Einzelheiten zum Freistellungsauftrag regelt § 44a EStG.

Personengruppe Sparer-Pauschbetrag Höchstens gesparte Steuer im Jahr*
Alleinstehende 1.000 € 263,75 €
Zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner 2.000 € 527,50 €
Kinder mit eigenem Konto 1.000 € 263,75 €

* bei 26,375 % Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer

So richten Sie ihn ein

  1. Online-Banking öffnen und im Bereich Service, Steuern oder Aufträge nach „Freistellungsauftrag“ suchen.
  2. Betrag festlegen: Stellen Sie so viel frei, wie Sie bei dieser Bank an Zinsen erwarten.
  3. Steuer-Identifikationsnummer angeben – ohne sie ist der Auftrag ungültig. Bei Ehepaaren werden beide Nummern benötigt.
  4. Gültigkeit wählen: unbefristet oder bis zu einem bestimmten Jahr.
  5. Bestätigen. Ab sofort behält die Bank bis zum freigestellten Betrag keine Steuer mehr ein.

Den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen

Der Auftrag gilt nur für die Bank, bei der Sie ihn erteilen. Die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Verteilen Sie ihn so, wie die Zinsen voraussichtlich anfallen:

Konto Anlagebetrag Erwartete Zinsen im Jahr (Beispiel) Freistellungsauftrag
Tagesgeld Bank A 20.000 € 650 € 650 €
Festgeld Bank B 10.000 € 320 € 320 €
Depot Bank C – 30 € 30 €
Summe 1.000 € 1.000 €

Wer das Tagesgeld wegen eines besseren Angebots wechselt, sollte den Freistellungsauftrag bei der alten Bank reduzieren und bei der neuen neu erteilen. Wie der Wechsel abläuft, erklärt der Ratgeber Tagesgeld wechseln.

Wenn der Freibetrag nicht reicht

Übersteigen Ihre Zinsen den freigestellten Betrag, behält die Bank auf den Rest 26,375 % ein, bei Kirchensteuerpflicht etwas mehr. Haben Sie den Pauschbetrag insgesamt nicht ausgeschöpft – etwa weil er ungünstig verteilt war –, holen Sie die Differenz über die Anlage KAP zurück. Mehr dazu im Ratgeber Tagesgeld und Steuern; wie viel Ihnen netto bleibt, zeigt der Zinsrechner.

FAQ

Häufige Fragen

Gilt der Freistellungsauftrag automatisch auch im nächsten Jahr?

Ja, wenn Sie ihn unbefristet erteilt haben. Passen Sie ihn an, wenn sich Ihre Anlagebeträge oder Banken ändern.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Sie steht auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und auf der Lohnsteuerbescheinigung. Ist sie nicht zur Hand, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend stellen?

Für das laufende Kalenderjahr berücksichtigen Banken einen Auftrag in der Regel auch für bereits gutgeschriebene Zinsen. Für abgelaufene Jahre ist das nicht möglich; zu viel gezahlte Steuer holen Sie dann über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.

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Dieser Ratgeber wurde KI-gestützt erstellt, mit Quellen belegt und zuletzt am 15.09.2026 aktualisiert. Wie wir arbeiten, beschreibt die Methodik.