Tagesgeld zählt zu den sichersten Geldanlagen. Ein Kursrisiko gibt es nicht, und für den Fall einer Bankpleite schützt die gesetzliche Einlagensicherung Ihr Guthaben. Entscheidend ist, wie weit dieser Schutz reicht und welches Land dafür zuständig ist.
Gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 € je Kunde und Bank
Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Einlagen bis 100.000 € je Kunde und Bank abzusichern. In Deutschland regelt das das Einlagensicherungsgesetz; für private Banken zahlt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Die Auszahlung muss innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgen.
Geschützt sind Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten. Die Grenze gilt für alle Konten eines Kunden bei derselben Bank zusammen. Bei Gemeinschaftskonten ist jeder Kontoinhaber mit seinem Anteil abgesichert – ein Ehepaar also mit bis zu 200.000 €.
Welches Land ist zuständig?
Maßgeblich ist der Sitz der Bank, nicht die Sprache der Website:
- Eine eigenständige Bank in Deutschland ist über die deutsche Einlagensicherung geschützt.
- Eine deutsche Zweigniederlassung einer ausländischen Bank ist über das System ihres Heimatlandes geschützt. So sind etwa Einlagen bei der Consorsbank und bei Renault Bank direkt über den französischen Einlagensicherungsfonds abgesichert.
| Land | Gesetzliches Sicherungssystem |
|---|---|
| Deutschland | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken sowie Sicherungseinrichtungen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken |
| Frankreich | Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) |
| Niederlande | Depositogarantiestelsel (De Nederlandsche Bank) |
| Schweden | Riksgälden |
| Estland | Tagatisfond |
| Österreich | Einlagensicherung Austria |
Die Schutzgrenze von 100.000 € ist überall gleich. Jede Bank muss Ihnen vor der Kontoeröffnung einen Informationsbogen für den Einleger aushändigen; dort steht, welches System zuständig ist.
Was passiert bei einer Bankpleite?
Stellt die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest, zahlt das zuständige Sicherungssystem die Einlagen bis zur Schutzgrenze aus – in der Regel auf ein Referenzkonto bei einer anderen Bank. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.
So sichern Sie mehr als 100.000 € ab
- Auf mehrere Banken verteilen: Der Schutz gilt je Bank. Achten Sie darauf, dass es wirklich verschiedene Banken sind und nicht nur verschiedene Marken derselben Bank.
- Gemeinschaftskonto nutzen: Jeder Kontoinhaber ist mit bis zu 100.000 € abgesichert.
- Vorübergehend höheren Schutz kennen: Stammen hohe Guthaben aus bestimmten Lebensereignissen, etwa dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, sind in Deutschland für sechs Monate bis zu 500.000 € geschützt.
- Freiwillige Sicherung beachten: Viele private Banken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands; Sparkassen und Genossenschaftsbanken schützen sich über ihre Institutssicherung. Einen Rechtsanspruch begründet das nicht.
Worauf Sie bei Banken im EU-Ausland achten sollten
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt EU-weit. Unterschiede gibt es bei der Wirtschaftskraft des Landes, das im Ernstfall hinter dem Sicherungssystem steht, und bei der Abwicklung auf Deutsch. Auf den Bankseiten im Vergleich finden Sie deshalb für jede Bank das zuständige Land, das Sicherungssystem und das Länder-Rating.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt die Einlagensicherung auch bei Banken aus dem EU-Ausland?
Ja. In allen EU-Staaten sind Einlagen bis 100.000 € je Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Zuständig ist das Sicherungssystem des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat – bei der deutschen Zweigniederlassung einer französischen Bank also das französische System.
Sind mehrere Konten bei derselben Bank getrennt abgesichert?
Nein. Die 100.000 € gelten je Kunde und Bank insgesamt. Tagesgeld, Festgeld und Girokonto bei derselben Bank werden zusammengerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung?
Die gesetzliche Sicherung bis 100.000 € ist EU-weit vorgeschrieben und ein Rechtsanspruch. Freiwillige Systeme – etwa der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands oder die Institutssicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken – gehen darüber hinaus, begründen aber keinen Rechtsanspruch.
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Dieser Ratgeber wurde KI-gestützt erstellt, mit Quellen belegt und zuletzt am 15.09.2026 aktualisiert. Wie wir arbeiten, beschreibt die Methodik.