Ratgeber

Tagesgeld & Steuern 2026: Abgeltungssteuer und Freibetrag

Zuletzt aktualisiert: 06.04.2026 · 2 Min. Lesezeit

Zinserträge aus Tagesgeld sind in Deutschland steuerpflichtig – aber mit dem richtigen Freistellungsauftrag können viele Sparer ihre Zinsen komplett steuerfrei erhalten. Hier erfahren Sie, wie das Steuersystem funktioniert.

Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge

Auf Zinserträge aus Tagesgeld wird die Abgeltungssteuer erhoben. Die Bank führt sie automatisch ans Finanzamt ab.

Steuerkomponente Satz Bemerkung
Abgeltungssteuer 25,00 % Einheitlicher Kapitalertragsteuersatz
Solidaritätszuschlag 1,375 % 5,5 % auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer ca. 0,25 % Nur für Kirchenmitglieder
Gesamt (ohne Kirche) 26,375 % Wird automatisch einbehalten

Der Sparer-Pauschbetrag: Zinsen steuerfrei erhalten

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Verheiratete. Mit einem Freistellungsauftrag werden Zinsen bis zu diesem Betrag automatisch steuerfrei ausgezahlt.

Konkrete Rechenbeispiele

Anlagesumme Zinssatz Brutto/Jahr Steuer (mit Freibetrag) Netto
10.000 € 3,25 % 325 € 0 € (unter Freibetrag) 325 €
20.000 € 3,25 % 650 € 0 € (unter Freibetrag) 650 €
30.000 € 3,25 % 975 € 3 € (auf 25 € über Freibetrag) 972 €
50.000 € 3,25 % 1.625 € 165 € (auf 625 € über Freibetrag) 1.460 €
100.000 € 3,25 % 3.250 € 593 € (auf 2.250 € über Freibetrag) 2.657 €
Tipp: Mit unserem Tagesgeld-Zinsrechner berechnen Sie Bruttoertrag, Freibetrag und exakte Steuerbelastung in Sekunden – für Deutschland und Österreich.

Steuererklärung: Wann muss ich Zinsen angeben?

Meistens müssen Sie nichts angeben – wenn die Bank die Steuer automatisch einbehalten hat und der Freistellungsauftrag korrekt gesetzt ist. Freiwillig angeben sollten Sie Kapitalerträge, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Österreich: KESt statt Abgeltungssteuer

In Österreich wird auf Bankzinsen die KESt von 25 % erhoben – automatisch einbehalten. Anders als in Deutschland gibt es keinen Freistellungsauftrag. Der Satz von 27,5 % gilt nur für Dividenden und Aktiengewinne, nicht für Tagesgeld-Zinsen.

Häufige Fragen

Muss ich Tagesgeld in der Steuererklärung angeben?

Wenn die Bank die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten hat und Ihr Freistellungsauftrag korrekt gesetzt ist, müssen Sie nichts angeben. Freiwillig können Sie Anlage KAP einreichen, z.B. für die Günstigerprüfung.
Was ist die Günstigerprüfung?

Liegt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert Kapitalerträge dann zum niedrigeren Satz und erstattet die Differenz.
Kann ich Verluste aus Aktien mit Zinserträgen verrechnen?

Ja – Verluste aus Wertpapieren können mit Gewinnen aus Zinsen verrechnet werden. Dies geschieht automatisch über den Verlustverrechnungstopf der Bank oder in der Anlage KAP.

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Redaktion Tageszinsen.org
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