Ratgeber

Tagesgeld für Kinder 2026: Kindersparbuch ersetzen und mehr Zinsen sichern

Zuletzt aktualisiert: 06.04.2026 · 3 Min. Lesezeit

Das klassische Kindersparbuch gehört zur deutschen Sparkultur wie der Teddy zum Kinderzimmer – aber mit Zinsen von oft unter 0,5 % ist es für die Vermögensbildung wenig geeignet. Ein Tagesgeldkonto für Kinder bietet dieselbe Sicherheit, aber deutlich mehr Zins.

Warum Tagesgeld das Kindersparbuch übertrifft

Wer kann ein Tagesgeld für Kinder eröffnen?

Kinder unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können keine Bankkonten selbstständig eröffnen. Das Konto wird von einem Elternteil oder Vormund als gesetzlichem Vertreter eröffnet und auf den Namen des Kindes geführt. Beide Elternteile müssen zustimmen, wenn das Konto auf den Namen des Kindes laufen soll.

Benötigte Unterlagen:

Der große Steuervorteil: Kinder haben eigenen Freibetrag

Kinder profitieren steuerlich erheblich, denn sie haben eigene Freibeträge, die vollständig unabhängig von denen der Eltern sind:

Freibetrag Betrag 2026
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € p.a.
Grundfreibetrag (wenn kein weiteres Einkommen) 11.784 € p.a.
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € p.a.
Gesamt steuerfreier Kapitalertrag (mit NV-Bescheinigung) Bis zu ~12.820 € p.a.

Rechenbeispiel: 10.000 € für Ihr Kind

Angenommen, Ihr Kind hat 10.000 € auf dem Tagesgeldkonto bei 3,40 % Zinsen:

Das Kind erhält die vollen 340 € netto – steuerfrei. Selbst bei 29.000 € Anlagesumme wären die Zinsen (ca. 986 €) noch vollständig durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt.

NV-Bescheinigung für Kinder: Wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat, können Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser zahlt die Bank keine Abgeltungssteuer – auch wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € überschritten wird.

Welche Banken bieten Tagesgeld für Kinder an?

Nicht alle Banken bieten explizite Kinderkonten an, aber grundsätzlich kann jedes Tagesgeldkonto auf den Namen eines Kindes eröffnet werden. Die Bedingungen variieren – manche Banken verlangen, dass der gesetzliche Vertreter bereits Kunde ist.

Kann mein Kind ab 18 selbst über das Konto verfügen?

Ja. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann das Kind als alleiniger Kontoinhaber selbst über das Guthaben verfügen. Eltern verlieren dann automatisch die Verfügungsberechtigung.
Darf ich als Elternteil das Geld meines Kindes abheben?

Als gesetzlicher Vertreter haben Sie Verfügungsberechtigung, sind aber treuhänderisch verpflichtet, das Geld im Interesse des Kindes zu verwenden. Eine zweckfremde Verwendung wäre rechtlich problematisch.
Beeinflusst das Kinderkonto das Kindergeld oder andere Leistungen?

Kapitalerträge des Kindes können bei manchen einkommensabhängigen Leistungen eine Rolle spielen. Bei Kindergeld selbst ist nur das Einkommen des Kindes relevant, und Zinseinnahmen unter dem Freibetrag spielen keine Rolle.

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Redaktion Tageszinsen.org
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