Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Zinserträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr komplett steuerfrei kassieren. Trotzdem vergessen viele Sparer diesen einfachen Schritt und zahlen jährlich bis zu 263 Euro unnötige Steuern.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist eine Weisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht zu besteuern. Ohne diesen Auftrag behält die Bank automatisch 26,375 % Abgeltungssteuer ein – selbst wenn Ihre Zinserträge weit unter dem Freibetrag liegen.
| Personengruppe | Sparer-Pauschbetrag | Max. Steuerersparnis p.a. |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 1.000 € | bis zu 263,75 € |
| Verheiratete (gemeinsam) | 2.000 € | bis zu 527,50 € |
| Kinder (eigenes Konto) | 1.000 € | bis zu 263,75 € |
Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag einrichten
- Online-Banking öffnen – suchen Sie unter Service, Aufträge oder Steuern
- Betrag eingeben – maximal 1.000 Euro (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (Verheiratete)
- Steuer-ID angeben – die 11-stellige Steueridentifikationsnummer ist Pflicht
- Gültigkeitsdauer wählen – bis auf Widerruf ist empfehlenswert
- Bestätigen – die Bank zahlt Zinsen bis zum Limit ab sofort steuerfrei aus
Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen
| Bank | Anlagesumme | Erwartete Zinsen p.a. | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|---|
| Tagesgeldkonto | 20.000 € | 650 € | 650 € |
| Festgeldkonto | 10.000 € | 320 € | 320 € |
| Wertpapierdepot | – | ca. 30 € | 30 € |
| Gesamt | 1.000 € | 1.000 € |
Was passiert wenn ich den Freibetrag überschreite?
Übersteigen Ihre Zinserträge den Freistellungsauftrag, behält die Bank auf den übersteigenden Betrag automatisch 26,375 % ein. Haben Sie insgesamt zu wenig freigestellt, können Sie zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückfordern.